Geschäftsordnung zur Satzung des BSV

Bürger- Schützenverein e.V. 1950 Geseke

Geschäftsordnung

Lfd. 1        § 4 Mitgliedschaft: Ehrenmitgliedschaft

Lfd. 2        § 4 Mitgliedschaft: Ehrenoffizier

Lfd. 3        § 5 Ende der Mitgliedschaft: Durch Tod

Lfd. 4        § 8 Mitgliederversammlung:

Lfd. 5        §10 Der Erweiterte Vorstand: Richtsätze für Betreuungen

Lfd. 6        §12 Aufgaben des erweiterten Vorstand: Beschlussfähigkeit

Lfd. 7        §13 Ehrenrat: Auszeichnungen für Mitglieder

Lfd. 8        §14 Veranstaltungen: Volksfest / Schützenfest

Lfd.  9       § 9  Jahreshauptversammlung : Pos. 1a

Legende

1 § 13 10. März 2017 Protokoll 4 /2017 Punkt: 3.e neuer Vereinsorden
  § 10 16. Oktober 2020 Protokoll 2 /2020 Punkt 7  angepasst Richtwerte
  §  9       16.Oktober 2020  Protokoll 2 /2020  Punkt: 7 Pandemie/Corona / Neuwahlen
  § 14.1.1 20.Mai 2922 Protokoll 3/2021 Punkt 7 Kronkönig
       

§ 4.1 Ehrenmitgliedschaft:

Ehrenmitglieder können Mitglieder werden, die sich besondere Verdienste erworben haben.

Sie werden vom erweiterten Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt, sind beitragsfrei und haben keinen Sitz und keine Stimme im erweiterten Vorstand nach § 10 und Vorstand nach § 11.

§ 4.2 Ehrenoffizier:

Ausscheidende Offiziere können in Einzelfällen zum Ehrenoffizier, oder zum Ehrenmitglied ernannt werden, wenn Sie sich in besonderer Weise verdient gemacht haben, sie sind nicht beitragsfrei und haben Sitz und Stimme im erweiterten Vorstand nach & 10 und Vorstand nach & 11.

Für die Ernennung dieses Antrages muss eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Offiziere des erweiterten Vorstandes zustimmen.

Sollten aber trotzdem Beschlüsse dazu erforderlich sein, z.B. Aberkennung einer Ehrung, müssen diese vom erweiterten Vorstand gefasst werden.


§ 5.1 Verlust der Mitgliedschaft durch Tod:

Beim Tod eines Mitglieds nimmt die Fahnenabordnung, der Beerdigungsliste, an der Beerdigung teil, sofern der Verstorbene in Geseke seinen letzten Wohnsitz hatte. Abweichung der Uniform nach § 14.1 schwarze Hose.

Ehemalige männliche und weibliche Majestäten, Ehrenmitglieder und Offiziere erhalten vom Verein einen Schleifenkranz / Schleifenschale . Bei Beerdigungen männlicher Majestäten die beim Ableben nicht mehr Mitglied waren, erfolgt eine Absprache mit den Angehörigen.

Bei verstorbenen Mitgliedern, die nicht in Geseke wohnten, entfällt die Fahnenabordnung.

Ausgenommen sind ehemalige Könige / innen, Kronkönige / innen, Ehrenmitglieder und Offiziere, wenn dem Vorstand der Beisetzungstermin rechtzeitig bekanntgemacht wurde und eine Teilnahme durchführbar erscheint.

Der geschäftsführende Vorstand stellt am Anfang des Jahres eine Beerdigungsliste auf, die alle Offiziere erhalten.

Jeder eingeteilte Offizier, der nicht an der Abordnung teilnehmen kann, hat für einen ( Offiziers- ) Ersatz zu sorgen.


§ 8.1 Mitgliederversammlung:

§ 8.1.5

Die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes und der Stabsoffiziere kann in den Jahren, in denen ein Größeres Vereinsfest, das erhebliche Vorbereitungen erfordert, gefeiert werden soll, auf die Zeit nach dem Fest verschoben werden. Sie muss jedoch spätestens 4 Wochen nach dem Schützenfest stattfinden und kann mit der Schützenrechnung verbunden werden.


§ 8.3

Beschlussfassungen der Mitgliederversammlungen, auch der Jahreshauptversammlung gem. § 9, erfolgen in der Regel durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitgliedes, der anwesenden Mitglieder, erfolgen die Abstimmungen mit Stimmzetteln. Dazu stellt jede Kompanie einen Wahlhelfer für die Durchführung und die Auszählung der Stimmen.

Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vereinsvorsitzenden, bzw. des Versammlungsleiters, den Ausschlag. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht gezählt.

Die vorgenannte Regelung gilt auch für alle Versammlungen und Sitzungen in den Kompanien.

§ 9 Jahreshauptversammlung

Anpassung auf Grund von Pandemien „Corona“

Alle Offiziere bleiben erst einmal im Amt, und machen durch die neue ungewisse Situation erst einmal 1 Jahr weiter!

  • Danach wird dann über das weitere Vorgehen (Neuwahl  / Wahlperiode / oder …) NEU abgestimmt! 
  • wenn die gesetzliche Situation es wieder zulässt, wird erst dann in einer Generalversammlung eine offizielle „Neuwahl“ mit Funktionskorridor durchgeführt  

 

 


§ 10.1 Richtsätze für Betreuungen:

Für die Betreuung von Mitgliedern mit besonderen Feiern, die dem Verein bekanntgemacht werden (Hochzeit, Silberhochzeit, Goldene Hochzeit) etc. , (Geburtstage 65, 70, 75, 80, 85, 90, 95,100, und fortlaufend), ist der jeweilige Betreuungs-Offizier des Bezirks zuständig. Bei Betreuungs-Offizieren selbst übernimmt der Kompanie-Hauptmann, bzw. der Oberst (oder sein Stellvertreter) die Betreuung.

Er besucht die betreffenden Mitglieder und überreicht ihnen eine Aufmerksamkeit im Namen des Vereins. Die dafür ausgelegten Beträge erhält er nur gegen Vorlage des Kaufbelegs vom Rendanten erstattet.

Geburtstage 50 und 60 , Grußkarte vom Verein.

Die maximale Höhe/(als Richtwert) der Beträge ist z. Zt. Wie folgt festgelegt:(Protokoll 2. Sitzung 16.10.2020) 

Hochzeiten: 20,- €

Geburtstage: 25,- €


§ 12.1 Beschlussfähigkeit des erweiterten Vorstand und Kompanie-Vorstand

Sollte nach erfolgter schriftlicher Einladung die Hälfte der Mitglieder nicht erreicht werden, obliegt es dem Versammlungsleiter nach einer Karenzzeit von 15 Minuten, die Versammlung neu Einzuberufen, wobei die dann anwesenden Mitglieder beschlussfähig sind.

Diese Vorgehensweise ist im Sitzungsprotokoll festzuhalten.


§ 13.1 Auszeichnungen für Mitglieder:

Ausschuss zur Verleihung von Orden und Ehrenzeichen.

Der vorgenannte Ausschuss setzt sich aus dem Ehrenrat nach § 13 zusammen. Er berät und beschließt die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, die nur mit Mehrheit des Ehrenrates beschlossen und nur mit Mehrheit des erweiterten Vorstand ( § 10 ) aufgehoben werden können.

Ausgenommen von Verleihungsbeschlüssen sind die Bereiche § 13.1.1 ( ohne Abs. 3 ), § 13.1.3. und §13.1.5., die einer automatischen Abwicklung unterliegen.

Sollten aber trotzdem Beschlüsse dazu erforderlich sein, z.B. Aberkennung einer Ehrung, müssen diese vom erweiterten Vorstand gefasst werden.


§ 13.1.1 Vereinsnadeln

Bei der Aufnahme in den Verein erhält das neue Mitglied eine Vereinsnadel, die nach 25 Jahren durch eine Vereinsnadel mit halben Silberkranz ersetzt wird.

Nach 40 Jahren Mitgliedschaft bekommt das Mitglied eine besondere Urkunde und nach 50 Jahren Mitgliedschaft eine Vereinsnadel mit halben Goldkranz. Für 60 und 70 Jahre Mitgliedschaft wird dem Mitglied eine besondere Ehren-Urkunde überreicht. Die erste Vereinsnadel wird zum 1. Schützenfest, vor dem ersten Ausmarsch zum Schützenfest ausgehändigt.

In besonderen Fällen können Vereinsmitglieder, die sich in hervorragender Weise für den Verein eingesetzt haben, mit einer besonderen Ehrung ausgezeichnet werden.


§ 13.1.2 Vereinsorden

Für die Auszeichnung verdienter Mitglieder stehen die 2 Stufen ( Bronze und Silber ) des Vereinsordens zur Verfügung. Die Verleihung der einzelnen Stufen erfolgt auf Antrag des Ehrenrates, unter Berücksichtigung der Meldung der Zugführer und nachfolgender Kriterien durch den Ehrenrat:

Bronze: 10 jähriges ununterbrochenes Mitmarschieren ( = Aktive Mitarbeit )

Silber: 20 jähriges ununterbrochenes Mitmarschieren ( = Aktive Mitarbeit),

wobei einzelne, krankheitsbedingte Ausfalljahre, unberücksichtigt bleiben können.

§  13.1.2.1  Interne Verdienstorden
( Neu ab März 2017 )

Für die besondere Auszeichnung sehr verdienter Mitglieder stehen die 3 Stufen
( Bronze ,Silber und Gold )
des Vereinsordens zur Verfügung.

Die Verleihung der einzelnen Stufen erfolgt auf Antrag des Ehrenrates, unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien:

1. Stufe (Bronze)
Vereinszugehörigkeit ≥ 5 Jahre und Einsatz für den Verein und das Schützenwesen

2. Stufe (Silber)
Vereinszugehörigkeit ≥ 10 Jahre und großer Einsatz für den  Verein und das Schützenwesen

3. Stufe (Gold)
Vereinszugehörigkeit ≥ 15 Jahre und sehr großer Einsatz für den Verein und das Schützenwesen


§ 13.1.3 Offiziersorden

Offiziere werden für 10, 20, 25, 30, 35, 40 Jahre etc. Tätigkeiten vom Verein, mit dem dafür vorgesehenen Orden ausgezeichnet. Wenn Mitglieder ein Offiziersamt übernehmen, sollen vorherige Verdienste bei der Vergabe von Auszeichnungen angerechnet werden.

Form und Aussehen dieser Orden, werden vom erweiterten Vorstand, nach Vorlage durch den Ehrenrat, beschlossen.

§ 13.1.4 Verdienstorden des Sauerländer-Schützenbundes SSB

Verleihung nur nach Vergabeordnung des Sauerländer-Schützenbundes

§ 13.1.5. Orden für Königspaare, Kronkönig, Jungschützenkönig etc.

Königspaare, Kronkönige sowie Zepter-, Apfel- und Faß-Prinzen, erhalten nach Erringung ihrer Amtswürde, vom Verein einen Orden bzw. Ehrennadel, die im Verlauf der Krönungszeremonie überreicht werden.

Ehrenoffiziere können weiterhin Auszeichnungen erhalten.

§ 14.1 Veranstaltung eines Volksfestes

Zur Durchführung der Volksfeste arbeitet der geschäftsführende Vorstand ein jeweiliges Festkonzept aus, über das der erweiterte Vorstand zu beschließen hat.

Kompanie-Veranstaltungen obliegen nicht dem geschäftsführenden Vorstand, und nicht dem erweiterten Vorstand.

Sollte das Volksfest als Schützenfest gefeiert werden, gilt für Mitglieder folgende Kleiderordnung:

Schützen: Schwarze Jacke, weiße Hose und weißer Gürtel, schwarze Strümpfe und schwarze Schuhe,graue Schützenkrawatte,grüner Schützenhut mit Emblem u. Feder, Holzgewehr.

Offiziere: Grunduniform wie Schützen, jedoch ohne Holzgewehr. Zusätzlich G/W/G Schulterschärpe, silberfarbige Schulterstücke, weiße Handschuhe, Degen mit weißem Gurt und Degentasche. Ersatz-Offiziere nur mit Schulterstücke (grün / silber ), ansonsten wie Schützen. Fähnriche keinen Degen.

Zuwiderhandeln der Kleiderordnung ergibt einen Oboluss in die Offiziers-Kasse, der vom erweiterten Vorstand ausgehandelt wird.

Ehren Offiziere: Grunduniform wie Schützen, jedoch ohne Holzgewehr. Zusätzlich G/W/G Schulterschärpe, goldfarbige Schulterstücke nach Ehrung, weiße Handschuhe, keinen Degen.

Die Schützenuniform wird bei allen offiziellen und nichtoffiziellen Anlässen getragen, wenn das Erscheinen in Uniform notwendig oder erwünscht ist. Das Weglassen einzelner Uniformteile ist nicht vorgesehen. Die Uniformjacke ist grundsätzlich geschlossen zu tragen.

Beim Besuch auswärtiger Veranstaltungen entfällt das Holzgewehr bei den Schützen. Offiziere und Schützen tragen jedoch weiße Handschuhe.

Bei sehr großer Hitze kann der Vorstand den Schützen Marscherleichterung bei den Ausmärschen, durch weglassen der Uniformjacke, gewähren.

Die Offiziere sind davon nicht betroffen.

§ 14.1.1 Vogelschießen

Die Eröffnung des vorgesehenen Vogelschießen erfolgt mit den Ehrenschüssen, nachdem das Königspaar mit Hofstaat, Offizieren und der Blasmusik, aus der Schützenhalle unter die Vogelstange marschiert sind.

Die Reihenfolge der Ehrenschüsse ist wie folgt:
König, Königin, Kronkönig/in, Präses, Bürgermeister, Ehrenringträger des Vereins, Ehrenoberst/e, Oberst, Stellv.-Oberst, Oberstadjutant und Rendant.

Danach kann der Oberst, falls erforderlich, weitere Ehrenschüsse vergeben

( z.B. Kreis- und Bundesoberst etc. ).

Die Durchführung der Ehrenschüsse ist freiwillig und kann nicht erzwungen werden.

Nach den Ehrenschüssen ist das Vogelschießen für alle männlichen Mitglieder, die in Uniform am Ausmarsch teilgenommen haben, freigegeben.

Der geschäftsführende Vorstand kann einen Schützen die Teilnahme am Vogelschießen, ohne Nennen von Gründen, verwehren.

Für das Abschießen der Insignien Zepter, Apfel und Faß, wird ein Insignienpreis erhoben,

der z.Zt. für die erste Insignie 50,- € beträgt.

Mitglieder, die in dem Jahr und folgenden Jahren mehrere Insignien abschießen, zahlen für den Abschuß der zweiten Insignie 100.- € ,und für den dritten und jeden weiteren Abschuss einer Insignie 150,- € .

Eine aktuelle Liste, der bisherigen Insignienträger, hat zum Vogelschießen auszuliegen.

Übergabe der Insignien ist in der abendlichen Proklamation

Insignienträger für Zepter, Apfel und Faß sind – in dem Jahr des Abschusses – keine Mitglieder im erweiterten Vorstand, sofern sie keine Offiziere sind.

Kronkönig

Nach Abschuss der Krone wird der Schütze mit Musik in die Schützenhalle geleitet.

Hier hat er dem Schützenvolk ein 30 Ltr. Fass Bier aufzulegen.

Der Kronkönig hat an der abendlichen Proklamation, in Begleitung von zwei Kronkönigs-Begleiter teilzunehmen, (Kronkönigs-Begleiter werden vom Kronkönig selbst ausgewählt), wo Ihm Orden, Schärpe und Kette übergeben werden. Weitere Ansprüche hat er nicht.

Der Kronkönig ist nicht automatisch Mitglied des Hofstaats.

Weitere Verpflichtungen, als an den Ausmärschen und Vereinsinternen Veranstaltungen teilzunehmen, hat er nicht.

Der Kronkönig hat in seinem Kronkönigs-Jahr Sitz und Stimme im erweiterten Vorstand.

Die Kronkönigsbegleiter sind nicht Mitglied im erweiterten Vorstand.

Bei Ausmärschen haben die Kronkönigsbegleiter folgende Kleiderordnung. Uniform wie Schützen, jedoch nicht mit Gewehr, sondern mit weißen Handschuhen.

König

Der neue König verpflichtet sich vor dem Königsschuss die Namen seiner Königin und des Königsadjudanten, sowie die Königs-Residenz, welche sich im Kernstadtbereich Geseke befinden muss, dem geschäftsführenden Vorstand zu nennen.

Nach Abschuss des Vogels wird der Schütze mit Musik in die Schützenhalle geleitet.

Hier hat er dem Schützenvolk ein 50 Ltr. Fass Bier aufzulegen.

Der König, seine Königin und der Königsadjudant haben an der abendlichen Königs-Proklamation teilzunehmen, um Orden und Insignien entgegenzunehmen.

Dem neuen Königspaar mit seinem Hofstaat werden am Proklamations-Abend vom Verein 2 Tische, unterhalb des Königstisches, zur Verfügung gestellt.

Gegen 22 Uhr erhält das neue Königspaar, vom Scheidenden Königspaar, ein Ständchen.

Der Hofstaat sollte aus organisatorischen Gründen nicht größer als 13 Paare sein.

Der neue König, sein Adjutant und sein Begleiter sind im Königs-Jahr, mit Sitz u. Stimme Mitglied im erweiterten Vorstand.

Der König erhält einen, vom geschäftsführenden Vorstand zu beschließenden, Thronzuschuß.

§ 14.1.2 Krönung der Majestäten

Die Krönung der Majestäten erfolgt am Abend des Sonntags und verläuft wie folgt:

Die Offiziere des Vereins treten vor dem Haupteingang der Schützenhalle an und gehen hinter dem Krönungskomitee und den neuen Majestäten in Doppelreihe in die Schützenhalle ( am rechten Rand der Tanzfläche), teilen sich in der Mitte ( eine Reihe rechts / eine Reihe links ) und bilden zwei große Halbkreise ( bis zum Musikpodium ), in deren Mitte das Krönungskomitee und die neuen Majestäten ( mit dem Rücken zum Musikpodium ) Aufstellung nehmen.

Inzwischen kommen die amtierenden Majestäten mit ihrem Hofstaat vom Thron herunter und treten in den großen Kreis ein, wobei die Hofdamen einen inneren Kreis um die amtierenden und neuen Majestäten bilden, die sich in einem offenen Halbkreis gegenüber stehen.

Nach erfolgter Aufstellung ergreift der Oberst das Wort, begrüßt alle Anwesenden und verkündet, dass das Königsschießen dem Verein neue Majestäten für das kommende Schützenjahr gebracht hat und zwar in der Reihenfolge:

Zepter , mit dem …. Schuss durch …………..

Apfel , mit dem …. Schuss durch …………..

Fass , mit dem …. Schuss durch……………

Krone , mit dem …. Schuss durch…………..

König , mit dem …. Schuss durch……………

Danach gibt der Oberst den Namen des neuen Jungschützen-König bekannt.

Anschließend bittet er die Insignien-Schützen vorzutreten und überreicht ihnen ihre Ehren-Abzeichen

( Zepter , Apfel , Faß )

Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse, ruft der Oberst den neuen Kronkönig auf und bittet ihn, vorzutreten.

Er fordert den amtierenden Kronkönig auf, dem neuen Kronkönig Schärpe, Kette und Orden anzulegen.

Danach gratuliert der Oberst dem neuen Kronkönig und läßt ihn ( 3 mal Horridooo! ) Hochleben.

Nach der Krönung des neuen Kronkönigs, ruft der Oberst den neuen König auf und bittet ihn vorzutreten.

Er fragt ihn, ob er schon eine Königin habe, läßt sie sich nennen und bittet sie, nach vorn zu kommen.

Der Oberst fordert nun das amtierende Königspaar ( König und Königin ) auf, den neuen Majestäten Schärpe, Kette, Diadem und Orden anzulegen, wozu die Musikkapelle das Lied „wir winden dir ……“ spielt und die Hofdamen die Krönungsgruppe mit wechselnden Richtungen umkreisen.

Nach der Krönung überreicht der Oberst der neuen Königin einen Blumenstrauß, läßt das neue und alte Königspaar, sowie den Bürger-Schützenverein hochleben ( 3 mal Horridooo! ) und bittet zum Königstanz.

Nach dem Königstanz setzen sich die Majestäten mit dem Hofstaat in Bewegung und gehen wieder zum Thron.

Die Offiziere gehen zum Musikpodium und von dort, in Doppelreihe, mit dem Krönungskomitee an der Spitze, durch die Schützenhalle zum Ausgang !

Die Amtszeit der neuen Majestäten (König, Königin, Kronkönig) beginnt mit dem „Abräumen“ des Schützenplatzes, am Tag nach dem Schützenfest und endet zum gleichen Zeitpunkt des Folgejahres, sofern keine Sonderregelung, die der erweiterte Vorstand beschlossen hat, etwas anderes besagt.

Königspaar und Hofstaat kränzen am Donnerstag vor dem Schützenfest die Königsresiedenz.

Der Jungschützen-König beginnt seine Amtszeit mit der Proklamation nach dem JS-Königsschießens, und beendet sie zum gleichen Zeitpunkt des Folgejahres.

Königspaar und Hofstaat nehmen Pflichtgemäß an allen offiziellen Veranstaltungen, wie z.B. Ausmärschen, Kreis-, Bundes- und Jubiläumsschützenfesten teil, sofern sie für den Verein Wichtig erscheinen und vom erweiterten Vorstand beschlossen werden.

Jubelmajestäten, sofern sie noch Mitglied im Verein sind und eine Ehrung wünschen, erhalten zu ihrem Jubelfest ( 25,40,50 Jahre etz.), vom Verein eine mit Gravur versehene Auszeichnung ( Orden ).

zu § 14.1.3

Jubelmajestäten können ebenfalls an den genannten Veranstaltungen teilnehmen, und reihen sich in der dazugehörigen Kompanie ein.

Sollten sie an vereinseigenen Ausmärschen nicht mitgehen können, möchten aber unbedingt am Festzug teilnehmen, können sie das auf eigene Kosten in einer Kutsche oder einem PKW-Kabriolett tun, wenn sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Vorstand gestellt haben und dieser den Antrag gebilligt hat.

Der Platz der Kutsche oder des Kabrioletts im Festzug leg der Vorstand fest.

§ 14.1.4 Eintrittsgeld

Der erweiterte Vorstand ist berechtigt Eintrittsgelder zu erheben. Die Entscheidung dazu muss der erweiterte Vorstand mit Mehrheit beschließen.

Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung

des erweiterten Vorstandes in Kraft.

Ausnahme: § 14.1.1 inkrafttreten am 12. Juni. 2011.

Genehmigt durch dem erweiterten Vorstand

am 25. Mai. 2011

(Eberhard Nagelmeier )

Oberst und 1. Vorsitzender

Ausschußvorsitzender

Andreas Heumann

Ergänzung:

§ 13.1.2.1 „interner Vereinsorden“ wurde am 10. März 2017

§ 10.1 „angepasste Richtwerte“ wurden am 16. Oktober 2020

§ 9         „ Neuwahl“  Sonderfall Pandemie  „Corona“   wurde am 16.Oktober 2020

§ 14.1.1 „Kronkönig“ wurde am 20. Mai 2022

 

 durch den erweiterten Vorstand
genehmigt.

Daniel Balkenhol
Oberst u. 1. Vorsitzender